Bereits die Europäische Richtline 2002/91/EU zur Gesamteffizienz von Gebäuden schaffte mit Artikel 7 die gesetzliche Grundlage zur Einführung von Energieausweisen im privaten Sektor. Seit dem 01. Mai 2014 besteht bei Wohnungsvermietungen und -verkäufen die Pflicht diese unaufgefordert vorzulegen. Ab 2009 galt dies bereits beim Verkauf von größeren Gewerbebauten.
Ausnahmen gelten seitdem nur für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche. Auch gilt die Pflicht nicht für Eigentümer, die das Gebäude selbst bewohnen und keine Sanierungsmaßnahmen durchführen.
Das Ausstellen von Energieausweisen wird nicht gefördert, da es eine Pflicht ist, diese vorzulegen.
Quelle: GIH Handbuch für Ener gieberater
Quelle: Stiftung Warentest