Sie haben sich entschlossen Ihr Wohnobjekt energetisch zu modernisieren, und legen Wert auf eine ausführliche Analyse des Ist-Zustandes Ihres Gebäudes und der Anlagentechnik. Sie möchten über Fördermöglichkeiten, Wirtschaftlichkeit, Sanierungsvarianten und der Investitionskosten informiert werden?
Mit der neutralen und staatlich geförderten Vor-Ort-Beratung erhalten Sie eine individuelle Entscheidungshilfe über die energetischen Sanierungsmaßnahmen.
Der detaillierte Beratungsbericht zeigt welche Richtlinien und Bedingungen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der gewählten Förderprogramme einzuhalten sind.
Leistungsumfang:
Förderziel
Bis zum Jahr 2050 strebt die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand an. Genau an dieser Stelle knüpft die Energieberatung für Wohngebäude an. Das Programm deckt den gesamten Wohngebäudebereich, sowohl für private als auch für gewerbliche Zielgruppen, ab. Es ist daher von seiner Wirkung wie auch der strategischen Bedeutung zentral zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele. Die in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen an den Energieberater und den Energieberatungsbericht stellen sicher, dass am Ende der Energieberatung Maßnahmenempfehlungen stehen, die den bestmöglichen Weg zur energetischen Sanierung und damit zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes aufzeigen.Darüber hinaus sind gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie 2012/27/EU die Mitgliedstaaten dazu angehalten, Programme zu entwickeln, um Haushalte durch geeignete Beratungsleistungen für den Nutzen von Audits zu sensibilisieren. Diesem Auftrag kommt die Bundesregierung durch die Energieberatung für Wohngebäude nach.
Fördervoraussetzungen
Gefördert werden ausschließlich Beratungsleistungen für Wohngebäude, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen.Eine erneute Förderung für dasselbe Wohngebäude kann frühestens vier Jahre nach Auszahlung einer zuvor nach dieser Richtlinie oder der Vorgängerrichtlinie erfolgten Förderung beantragt werden, es sei denn, es findet vorher ein Eigentümerwechsel statt.Weitere allgemeine Fördervoraussetzungen sind einem mit dem Richtliniengeber abgestimmten Merkblatt der Bewilligungsbehörde zu entnehmen.
Quelle: Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.