Die Mindestforderung der DIN 1946-6 nach einer benutzerunabhängigen Feuchteschutzlüftung bedeutet, dass in einem Haus oder einer Wohnung auch ohne einen aktiven Benutzer die entstehende Feuchte sicher abgeführt wird. Ansonsten drohen Schimmelbildung und Überfeuchtung.
Seit dem Mai 2009 ist ein Lüftungskonzept Pflicht, wenn:
Lüftungskonzept ergänzt Sanierung
Damit sich die Bewohner:innen behaglich fühlen und Bauschäden vermieden werden, werden stündlich ungefähr 30 Kubikmeter Frischluft pro Person empfohlen. Solch optimale Luftverhältnisse lassen sich in einem luftdicht gedämmten Haus durch manuelles Lüften nur noch schwer erzielen: Alle zwei Stunden müssten die Bewohner die Fenster für einige Minuten öffnen. Deshalb muss bei einer Sanierung, bei der mehr als 1/3 der Fenster getauscht oder mehr als 1/3 des Hauses gedämmt wird, gemäß DIN 1946-6 auch ein Lüftungskonzept erstellt werden.
Für jedes Haus die passende Lüftungsanlage: Frischluft nach Maß
Moderne Lüftungsanlagen arbeiten frei von Zugluft, geräuscharm und sorgen automatisch für ausreichend Fischluft. Grundsätzlich kann aus vier Systemvarianten die passende für das Haus gewählt werden:
Quelle: https://www.energie-fachberater.de/heizung-lueftung/lueftung-klima/lueftung/