Energieberatung Zimmermann
 

Sanierungsfahrplan

Wie kann ich mein Haus sanieren? Welche Maßnahmen sind wirklich sinnvoll, um Heizkosten einzusparen? Was kosten mich die Sanierungsmaßnahmen und welche Förderung ist möglich?

Eine vom BAFA geförderte Energieberatung unterstützt Hausbesitzer bei der Beantwortung dieser Fragen. Der Zuschuss der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" für eine solche Energieberatung beträgt 80 Prozent! Nach der Energieberatung erhalten Eigentümer einen Bericht - je nach Wunsch entweder für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder für eine Sanierung Schritt-für-Schritt.

Und was genau hat das mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) zu tun? Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das Ergebnis der oben genannten Energieberatung. Eigentümer können den Energieberater bitten, ihnen die Maßnahmen zur energetischen Sanierung ihres Hauses in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) darzustellen. Das ist sowohl bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus als auch bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung möglich:

  • Der iSFP ist ein Beratungsinstrument und präsentiert Eigentümern die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und mit besonderer Anschaulichkeit: Mit Hilfe einer farblichen Visualisierung erhalten Eigentümer einen einfachen Überblick zum Ausgangszustand ihres Hauses und wie eine schrittweise Verbesserung bei Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen möglich ist.

So läuft eine Energieberatung im iSFP ab:

  1. Erstes Beratungsgespräch vor Ort und Datenaufnahme
  2. Energetische Bilanzierung des Istzustandes --> Bewertung des Gesamtgebäudes (primärenergetisch) --> Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten --> Darstellung in Farbklassen
  3. Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
  4. Abstimmung zum individuellen Sanierungsfahrplan mit dem Eigentümer
  5. Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans
  6. Übergabe des individuellen Sanierungsfahrplans
  7. Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans

 


Was bringt der iSFP? Für Eigentümer 5 Prozent mehr Förderung
Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegen hat und eine darin empfohlene Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren umsetzt, hat bei der Förderung gute Karten: Er erhält nämlich zusätzlich zum normalen BAFA-Zuschuss noch einen Bonus in Höhe von 5 Prozent!

Förderung
Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 650,00 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 850,00 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.Zuwendungsfähig sind auch die Honorarkosten, die bei einer Energieberatung für eine WEG auf eine Erläuterung des Energieberatungsberichts im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder Sitzung des Beirats entfallen. Pro beratener WEG kann hierfür eine Zuwendung in Höhe von maximal 250,00 Euro gewährt werden, allerdings – unabhängig von der Anzahl geförderter Energieberatungen für Wohngebäude – nur einmalig.Förderfähig ist in Abhängigkeit von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Beratungsempfängers nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes das Brutto- oder das Nettoberaterhonorar. Das Bruttoberaterhonorar ist förderfähig, wenn der Beratungsempfänger nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, bei bestehender Abzugsberechtigung ist nur das ­Nettoberaterhonorar förderfähig.

Quelle: energie-fachberater.de